Teilungsvermessung

– Wir beraten Sie gerne

Teilungsvermessung allgemein

Die Bildung des neuen Flurstücks in der Örtlichkeit wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in der Teilungsvermessung durchgeführt. Dabei werden die Grenzen des bisherigen Grundstücks vermessen und mit den Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Hierbei werden fehlende, versetzte oder beschädigte Grenzpunkte erneuert. Die neuen Grenzen des zu bildenden Grundstücksteils werden nach den Wünschen des bisherigen Grundstückseigentümers und nach öffentlich-rechtlichen Plänen (z.B. Bebauungsplänen) mit neuen Grenzzeichen abgemarkt.

Der sogenannte Grenztermin wird dem Grundstückseigentümer und den von der Vermessung betroffenen Grundstücksnachbarn rechtzeitig bekannt gegeben. In der Grenzniederschrift, eine öffentlich-rechtliche Urkunde, wird den Beteiligten die Ergebnisse der Grenzvermessung und von der Abmarkung mitgeteilt. Die Beteiligten geben Anerkennungserklärungen ab, die ebenfalls in der Grenzniederschrift aufgenommen werden. Im Anschluss werden die Vermessungsschriften dem jeweiligen Katasteramt übermittelt und in das Liegenschaftskataster übernommen. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschrift) erstellt, der der Notarin oder dem Notar zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.

Anlässe einer Teilungsvermessung

Der häufigste Anlass einer Teilungsvermessung ist die Übereignung eines Grundstücksteils durch Verkauf, Schenkung oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Aus einem Grundstück entstehen mehrere eigenständige Grundstücke. Weitere Anlässe können die Belastung eines Grundstücks in Form einer Grundschuld, Hypothek oder eines Erbbaurechts sein, die sich allerdings nur auf eine Teilfläche beziehen soll.

Vorgehen

Vor der Teilungsvermessung beraten wir Sie gerne, wie Sie am Besten Ihre neuen Grenzen festlegen. Im Anschluss daran erfolgt die Fortführungsvermessung, also die örtlichen Vermessungsarbeiten. Hierbei werden in der Örtlichkeit die alten Katastergrenzen untersucht und im Anschluss die neuen Grenzen abgemarkt. Im anschließenden Vororttermin wird die Grenzniederschrift mit allen Beteiligten durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen. Hier wird den Beteiligten die neuen und alten Grenzen angezeigt. Im Anschluss werden die Vermessungsschriften beim jeweiligen Katasteramt eingereicht und ins Liegenschaftskataster übernommen.

Benötigte Unterlagen

Liegt ein Übereignungsvertrag, dies kann ein Grundstückskaufvertrag, der Vertrag über die Erbauseinandersetzung oder der Erbbaurechtsvertrag sein, muss ein solcher Vertrag der Teilungsvermessung zugrunde gelegt werden. Hier soll der Wille der vertragsschließenden Parteien zu erkennen und in vollem Umfang umzusetzen sein. Vor Abschluss des Übereignungsvertrags sollten Sie den Rat des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs zur gewünschten Grenzziehung einholen, da die geplanten Teilungsgrenzen nicht an den bauordnungsrechtlichen Regeln scheitern sollen. Soll zusätzlich zu der Teilungsvermessung ein An- oder Neubau geplant sein, werden zudem Bauzeichnungen vom Architekten benötigt.

Wenn Sie Ihr Grundstück oder Flurstück teilen lassen möchten, dann sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Grundstücksteilung zur Verfügung.

Lassen Sie sich unverbindlich von uns zu Ihrem Projekt beraten

Kontakt
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