Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Dabei werden durch äußere Einwirkung verloren gegangene Grenzzeichen erneuert und verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar gemacht und überprüft.
Grenzvermessung
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Einfache Grenzanzeige
Unklarheiten über den Verlauf einer Grenze können immer zu nachbarschaftlichen Problemen führen. Durch Kenntlichmachung mittels Tagesmarken in der Örtlichkeit können Unklarheiten beseitigt werden. Auf eine Dokumentation kann hier verzichtet werden.
Amtliche Grenzanzeige
Grenzwiederherstellung
Bei der Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, werden berichtigt. Beschädigte oder fehlende Grenzzeichen werden erneuert. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den beteiligten Grenznachbarn in einem Grenztermin durch den Öffentlich bestellen Vermessungsingenieur bekanntgegeben und so für alle verbindlich. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird im Anschluss dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschafskataster eingereicht.
Benötigte Unterlagen
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