Bodenordnung

– Wir beraten Sie gerne

Bodenordnung – Baulandumlegung

Die Baulandumlegung dient der Neuordnung von Grundstücken. Sie wird notwendig, wenn die Grundstücke verschiedener Eigentümer eines zu entwickelnden Gebietes von den geplanten Straßen- und Baugrundstücksgrenzen durchschnitten werden. In diesem Fall gilt der Grundsatz „Privat vor Staat“, d.h. es wird eine zweistufige Prüfung vorgenommen

1. Stufe: private Baulandumlegung
2. Stufe: hoheitliche Baulandumlegung

Private Baulandumlegung

Kernstück der privaten Baulandumlegung stellt ein Notarvertrag dar, der die Grundstücksneuordnung verbindlich regelt. Dieser Vertrag ist das Ergebnis der Verhandlungen, die wir mit den einzelnen Beteiligten führen. Die private Baulandumlegung kann nur im Konsens aller Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden. In dem Umlegungsvertrag werden jedem beteiligten Eigentümer neue Baugrundstücke für seine ursprünglichen Ausgangsgrundstücke zugeteilt und es wird festgelegt, in welchem Umfang sich die einzelnen Beteiligten an den Entwicklungskosten beteiligen müssen.

Hoheitliche Baulandumlegung

Das Verfahren der hoheitlichen Umlegung ist im Baugesetzbuch (§45 ff. und §80 ff.) geregelt. Der deutlichste Unterschied zur privaten Umlegung ist, dass nicht zwingend ein Konsens aller Beteiligten erzielt werden muss. Auch in der hoheitlichen Umlegung versuchen wir selbstverständlich alle Beteiligten zufriedenzustellen. Wenn jedoch Einzelne das Verfahren blockieren wollen, kann der zuständige Umlegungsausschuss Beschlüsse gegen den Willen dieser Eigentümer fassen. Die Eigentümer haben in verschiedenen Verfahrensschritten die Möglichkeit, die Beschlüsse des Umlegungsausschusses gerichtlich prüfen zu lassen. Der Umlegungsausschuss besteht aus 3 sachverständigen Mitgliedern (Vorsitzender, Bewertung, Vermessung) und 2 politischen Mitgliedern, die aus dem jeweiligen Stadt-/Gemeinderat entsandt werden. Die Verhandlungen mit den Eigentümern werden durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses geführt.

Lassen Sie sich unverbindlich von uns zu Ihrem Projekt beraten

Kontakt
Bildmodul

Alter Kasernenring 12
46325 Borken
Phone: 02861 9201-0
Fax: 02861 9201-33
E-mail: info@swo-vermessung.de