Grenzvermessung

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Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Dabei werden durch äußere Einwirkung verloren gegangene Grenzzeichen erneuert und verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar gemacht und überprüft.

Einfache Grenzanzeige

Unklarheiten über den Verlauf einer Grenze können immer zu nachbarschaftlichen Problemen führen. Durch Kenntlichmachung mittels Tagesmarken in der Örtlichkeit können Unklarheiten beseitigt werden. Auf eine Dokumentation kann hier verzichtet werden.

Amtliche Grenzanzeige

Bei der Amtlichen Grenzanzeige werden die Grundstücksgrenzen örtlich untersucht, evtl. vorhandene Abmarkungen überprüft und die Grenzpunkte, an denen keine Abmarkungen zu finden sind, durch nicht dauerhafte Markierungen gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in einer Skizze dokumentiert und beurkundet. Im Gegensatz zur Grenzvermessung werden die Nachbarn nicht beteiligt und das in der Skizze beurkundete Ergebnis wird nicht an das Katasteramt weitergeleitet.

Grenzwiederherstellung

Bei der Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, werden berichtigt. Beschädigte oder fehlende Grenzzeichen werden erneuert. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den beteiligten Grenznachbarn in einem Grenztermin durch den Öffentlich bestellen Vermessungsingenieur bekanntgegeben und so für alle verbindlich. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird im Anschluss dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschafskataster eingereicht.

Benötigte Unterlagen

Sofern Ihnen die katastermäßigen Daten des Grundstücks – Gemarkung, Flur, Flurstück – nicht bekannt sind, benötigen wir neben Ihren Kontaktdaten meist nur die postalische Anschrift des Grundstücks, um die Vermessungsunterlagen beim zuständigen Katasteramt zu beschaffen.

Lassen Sie sich unverbindlich von uns zu Ihrem Projekt beraten

Kontakt
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Alter Kasernenring 12
46325 Borken
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Fax: 02861 9201-33
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